Atteste
Atteste und damit in Zusammenhang stehende medizinische Leistungen und Untersuchungen, die in Form von Wunschleistungen vom Patienten angefordert werden, dürfen nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden.
Eine kostenfreie Erbringung dieser Leistungen ist aus berufsrechtlichen Gründen nicht statthaft.
Wir rechnen die Kosten auf Grundlage der offiziellen Gebührenordnung für Ärzte privat mit Ihnen ab.
Attest für | GOÄ-Ziffer | Euro |
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Kurzes Attest ohne Untersuchung DinA6 |
Auf Vordruck mit Einsetzen von Name und Daten (Schul- Sport- Schwimmbefreiung , Arbeitgeber) | 5,- |
Ausführliches Attest ohne Untersuchung DinA5/4 |
z.B. Arbeitgeber, Behörde (Polizei, Gericht, Arbeitsamt), Rechtsanwalt, Altenheim, Uni oder Fachhochschule | 10,- bis 20,- |
Fragebogen-Formular Altenheim |
Vor Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung (2-3 Seiten) | 15,- |
Ausführliches Attest mit ärztlicher Bewertung |
z.B. Reisebüro (Reiserücktritt, Reisefähigkeit, Flugfähigkeit), Behörde | ab 40,-* |
Ärztliches Gutachten | z.B.Widerspruch Versorgungsamt, Ablehnung REHA | 60,- bis 100,-* |
Attest wegen Drittschädigung | Med. nicht indizierte Abklärungsdiagnstik im Rahmen der Beweissicherung (z.B. Verkehrsunfall, Überfall, Schlägerei) | 80,- bis 100,-* |
Führerschein (LKW, Personenbeförderung) |
Beratung, Untersuchung, Urinstatus, Blutzucker, EKG, Attest |
* je nach Aufwand